Sekundenblick mit Folgen: Warum das Handy in der Hand fast immer teuer wird

Ein kurzer Blick auf die Route, das Nachjustieren des Navigationsziels auf dem Bildschirm oder das schnelle Überfliegen einer eingehenden Nachricht an der roten Ampel – im modernen Verkehrsalltag gehört das Smartphone für viele Autofahrer wie selbstverständlich dazu. Auf dem Bild sieht man genau die Situation, die täglich tausendfach auf deutschen Straßen vorkommt: Eine Hand liegt am Lenkrad, während die andere das Handy hält, um den Weg auf der Karte zu verfolgen. Obwohl moderne Fahrzeuge oft schon eigene Infotainmentsysteme an Bord haben, greifen viele aus Gewohnheit lieber zum vertrauten Smartphone. Doch genau dieser Griff in die Mittelkonsole oder zum Display in der Hand birgt enorme rechtliche und finanzielle Risiken, die von vielen Unterschätzt werden.
Was die StVO regelt: Der Paragraph 23 und das Handyverbot
Die rechtliche Lage in Deutschland ist bei diesem Thema eindeutig und lässt den Ordnungshütern kaum Ermessensspielraum. Gemäß § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt ein striktes Nutzungsverbot für elektronische Geräte, wenn diese dafür aufgenommen oder gehalten werden müssen. Das Gesetz unterscheidet dabei schon lange nicht mehr nur zwischen Telefonieren und SMS-Schreiben. Auch das bloße Umsetzten des Smartphones von der Beifahrersitzfläche in die Halterung, das Ablesen der Uhrzeit oder eben das Bedienen einer Navigations-App – wie auf unserem Foto zu sehen – stellt einen klaren Regelverstoß dar, sobald das Gerät während der Fahrt in der Hand liegt.
Ein weitverbreiteter Irrglaube ist dabei die Annahme, dass das Verbot nur bei rollendem Fahrzeug gilt. Wer an einer roten Ampel oder im Stau steht und den Motor betriebsbereit hält, darf das Handy ebenfalls nicht aufnehmen. Selbst die Start-Stopp-Automatik des Motors entbindet den Fahrer nicht von dieser Pflicht, da der Motor als betriebsbereit eingestuft wird. Einzig das vollständige Ausschalten des Motors über den Zündschlüssel oder den Startknopf bei stehendem Fahrzeug erlaubt das rechtssichere Hantieren mit dem Smartphone.
Bußgelder, Punkte und die Unterschätzte Gefahr für Fahranfänger
Wer von der Polizei mit dem Handy in der Hand erwischt wird, muss sich auf spürbare Konsequenzen einstellen. Der Regelbußgeldkatalog sieht für den einfachen Verstoß bereits ein Verwarnungsgeld von 100 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg vor. Kommt durch die Ablenkung eine Gefährdung des Straßenverkehrs hinzu – etwa weil der Wagen Schlangenlinien fährt oder abrupt abbremsen muss –, steigt das Bußgeld auf 150 Euro, ergänzt durch zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einer Sachbeschädigung werden sogar 200 Euro, zwei Punkte und ebenfalls ein Monat Fahrverbot fällig. Besondere Vorsicht ist für Fahranfänger in der Probezeit geboten: Die Handynutzung am Steuer gilt rechtlich als sogenannter A-Verstoß. Neben dem Bußgeld führt bereits der erste Verstoß zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie zur Verpflichtung, an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilzunehmen.
Die Sicht des Kfz-Gutachters: Wenn Ablenkung zum teuren Unfall wird
Als unabhängiger Kfz Gutachter Hannover erleben wir in unserem Arbeitsalltag regelmäßig die fatalen Folgen von Ablenkung am Steuer. Schon bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h legt ein Fahrzeug in nur zwei Sekunden Ablenkung eine Strecke von knapp 28 Metern völlig blind zurück. Typische Auffahrunfälle im Stadtverkehr, Beschädigungen beim Abbiegen oder Zusammenstöße im Stop-and-Go-Verkehr sind sehr häufig die direkte Folge eines kurzen Blicks auf das Display.
Neben den bleibenden Schäden am Fahrzeug droht Betroffenen im Unfallfall massiver Ärger mit der eigenen Kaskoversicherung. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Unfall durch die Bedienung des Handys in der Hand verursacht wurde, stufen Versicherungen dies regelmäßig als grobe Fahrlässigkeit ein. Die Konsequenz: Die Vollkaskoversicherung kann die Leistung drastisch kürzen oder im Extremfall die Übernahme des Schadens am eigenen Fahrzeug komplett verweigern. Bei Haftpflichtschäden droht zudem ein Regressanspruch der Versicherung.
Wer das Smartphone im Auto zur Navigation nutzen möchte, sollte es daher zwingend in einer fest installierten Halterung anbringen und die Einstellungsarbeiten vor Fahrtantritt erledigen. Eine Sprachsteuerung oder die Koppelung über Systeme wie Apple CarPlay und Android Auto auf dem Fahrzeugdisplay bieten eine legale und vor allem sichere Alternative.
Solltest du dennoch einmal in einen Verkehrsunfall im Raum Hannover verwickelt worden sein, stehen wir dir als unabhängige Gutachter mit einer lückenlosen Schadensaufnahme und rechtssicheren Gutachtenerstellung zur Seite, damit deine Ansprüche gegenüber den Versicherungen vollumfänglich gewahrt bleiben.

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