Regeln für E-Scooter: Wer haftet künftig bei Unfällen und Sachschäden?

Sie gehören mittlerweile fest zum Bild unserer Innenstädte, doch so praktisch E-Scooter für die schnelle Fortbewegung auch sind, so rasant steigen leider die Unfallzahlen. Allein in den letzten Jahren hat sich die Zahl der Verunglückten im Straßenverkehr drastisch erhöht. Für Betroffene – ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer – stellte sich nach einem Zusammenstoß mit einem Elektroflitzer bisher oft eine komplizierte juristische Frage: Wer bezahlt eigentlich den Schaden? Das Bundeskabinett hat nun reagiert und einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Haftungsregeln für E-Scooter grundlegend verschärft und den Opferschutz im Straßenverkehr massiv verbessert.
Die wichtigste Neuerung betrifft die sogenannte Gefährdungshaftung für die Halter der Fahrzeuge. Bislang galten für die langsameren E-Scooter (bis 20 km/h) rechtliche Ausnahmen, die Geschädigte oft benachteiligten. Künftig sollen die Halter – was bei den allgegenwärtigen Leihscootern vor allem die großen Vermietungsfirmen in den Städten sind – verschuldensunabhängig haften. Das bedeutet: Allein dadurch, dass ein Unternehmen diese Fahrzeuge in den Verkehr bringt und damit Geld verdient, trägt es auch das Risiko für die Schäden, die von den Scootern ausgehen. Diese Regelung ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz. Es kann schließlich nicht sein, dass Passanten auf ihren Kosten für Verletzungen oder Sachschäden sitzen bleiben, nur weil der Fahrer nach einem Unfall unerlaubt das Weite gesucht hat.
Aber auch für die Fahrer selbst zieht die Justiz die Zügel deutlich an. Zwar haften sie weiterhin verschuldensabhängig, allerdings führt der Gesetzgeber eine Beweislastumkehr ein. Bei einem Unfall wird künftig automatisch ein Verschulden des Fahrers vermutet. Wer also auf einem E-Scooter unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird, muss im Zweifel selbst beweisen, dass er absolut umsichtig und fehlerfrei gehandelt hat. Können sich die Fahrer nicht eindeutig entlasten, greift die persönliche Haftung. Gleichzeitig reagiert die Politik mit weiteren Sicherheitsvorgaben: So wird beispielsweise die verpflichtende Ausrüstung der Fahrzeuge mit Blinkern an den Lenkerenden auf den Weg gebracht, um das Abbiegen im fließenden Verkehr sicherer und transparenter zu machen.
Für uns Autofahrer und Verkehrsteilnehmer bedeutet diese Gesetzesänderung vor allem mehr Sicherheit und klare Verhältnisse bei der Schadensregulierung. Wenn ein E-Scooter dein parkendes Auto rammt, den Lack zerkratzt oder die Stoßstange beschädigt, ist der Weg zum Schadensersatz über die Halterhaftung künftig wesentlich unkomplizierter. Dennoch bleibt die Dokumentation eines solchen Unfalls das A und O. Da E-Scooter-Unfälle oft bei niedrigen Geschwindigkeiten passieren, werden die entstehenden Schäden am Auto – wie verdeckte Risse in der Kunststoffschürze oder beschädigte Parksensoren – gerne unterschätzt.
Als dein zertifizierter Kfz-Gutachter stehe ich dir auch bei solchen modernen Unfallkonstellationen zur Seite. Wir sichern die Beweise am Fahrzeug, lesen die Fehlerspeicher der betroffenen Assistenzsysteme aus und erstellen ein unanfechtbares Gutachten, das du direkt bei der Haftpflichtversicherung des Scooter-Halters einreichen kannst. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen im Rücken und einem professionellen Sachverständigen an deiner Seite verliert der Ärger nach einem E-Scooter-Unfall schnell seinen Schrecken.




















































